Wasserspender_SCS-TEC

Das Trinkwasser in Deutschland unterliegt härteren Vorschriften als in Flaschen abgefülltes Mineralwasser – wir berichteten. Von den Vorschriften sind auch leitungsgebundene Wasseranlagen betroffen. Es gibt eine Lebensmittelhygieneverordnung, zahlreiche DIN-Normen, das Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnungen. Jede dieser Verordnungen ist für sich genommen bereits sehr umfangreich. Hier wird es schwierig, die jeweiligen Paragrafen zu finden, die für Wasserspender insbesondere für die leitungsgebundenen zutreffen. Zusätzlich gibt es noch die juristische Sprachbarriere.

Wir haben für Sie einen Leitfaden entwickelt, der Ihnen durch den Paragrafendschungel hilft und zusammenfasst, was für Sie relevant ist, wenn Sie einen leitungsgebundenen Wasserspender verwenden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Dazu gehören sicherheitstechnische Maßnahmen, Prüfungen und hygienische Voraussetzungen.

Sicherheit bei Wasserspendern

Fast schon selbsterklärend: Überall, wo Gase im Spiel sind, müssen besondere Vorschriften eingehalten werden. Das Versetzen von Wasser mit Kohlenstoffdioxid, also der Sprudel, erfordert eine CO2-Flasche. So geschützt wie diese auch sein kann und bei unseren Produkten selbstverständlich der Fall ist, ist es dennoch nicht auszuschließen, dass Gase unkontrolliert austreten könnten. Das erfordert ausreichend große Räume und eine gute Durchlüftung.

Ist die Flasche 10 Kilogramm schwer, braucht es mindestens 170 m3 Raumvolumen, bei 6 Kilogramm ca. 100 m3. Alternativ kann eine technische Lüftung verbaut werden, die sicherstellt, dass die Raumluft mindestens zweimal pro Stunde komplett ausgetauscht wird oder aber eine Gaswarnanlage (DIN 6653-2) verbaut wird. Was im Einzelfall für Sie Sinn macht, darüber lassen Sie uns bitte sprechen. Dafür braucht es den Expertenrat.

Weitere Hinweise im Umgang mit Gasflaschen

  • Druckgasflaschen dürfen nur in Räumen aufgestellt und entleert werden, nicht aber in Treppenräumen, Fluren oder Durchgängen, wenn diese als Fluchtweg dienen.
  • Der Raum, in dem sich eine Gasflasche befindet, muss mit einem Warnzeichen gekennzeichnet werden, alle gefährdeten Bereiche darüber hinaus auch mit einem Warnhinweis zu Erstickungsgefahr.
  • In deren Nähe muss eine Anweisung zum Anschluss und zum Wechsel einer Gasflasche einsehbar sein.
  • Alle Beschäftigten dürfen nur mit Tätigkeiten betraut werden, für die sie ausreichend qualifiziert sind. Über Schutzmaßnahmen, Wechsel der Gasflaschen und der Getränkebehälter und über das Verhalten im Notfall müssen alle Mitarbeiter unterwiesen und sensibilisiert werden, mindestens einmal jährlich (mit Dokumentation).
  • Regelmäßige Sichtkontrollen der Gasleitungen, lösbaren Verbindungsstellen und Betriebsbereitschaft der Lüftungsanlage oder der Gaswarnanlage.

Prüfungen der Getränkeschankanlagen

Nicht nur bei Aufstellen ist eine Prüfung notwendig, auch alle zwei Jahre. Diese muss durch Fachpersonal erfolgen und dokumentiert werden. Dadurch sollen Beschädigungen und Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit das Risiko für gefährliche Situationen und Gasaustritt möglichst gering bleibt.

Hier geht es beispielsweise um das Sicherheitsventil am Druckminderer und technische Maßnahmen zum Personenschutz. Die Fachkraft, die die Prüfung vornimmt, muss selbstverständlich dafür ausgebildet sein. Falls Sie Zweifel haben, ob Sie die geeignete Person dafür zu Stelle haben, sprechen Sie uns an. Für uns ist das Routine, die Sorgfalt steht an erster Stelle. Wir beraten Sie auch darin, was es mit einer Gefährdungsbeurteilung auf sich hat, die ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist und von uns gerne für Sie erstellt wird.

Hygienische Voraussetzungen

Wie bereits gesagt, alles, was mit Leitungswasser zu tun hat, unterliegt strengeren Regelungen als abgefülltes Mineralwasser. So wie der Gesetzgeber sollten Sie ebenfalls auf Ihre Wasserqualität achten. Dazu gehört, dass das Wasser Ihrer Anlage nicht durch Mikroorganismen, Verunreinigungen oder untypische Gerüche leidet.  Hierzu gehört die regelmäßige Reinigung und Desinfizierung, und zwar:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Vor und nach einer Unterbrechung, also wenn Ihr Wasserspender für mehr als eine Woche nicht benutzt wurde,
  • Wenn Sie kein SCS Hygiene Plus Paket verwenden, sollte mindestens einmal täglich der Ausgabebereich mit einem für Ihren Wasserspender zulässigen Desinfektionsspray behandelt werden.
  • Es empfiehlt sich eine Reinigung und Desinfektion alle 90-180 Tage. Auch das muss protokolliert werden, auch das ist Sache für einen Fachmann.

Wem dieser kurze Leitfaden noch nicht genug ist und das Thema etwas vertiefen möchte, wird hierüber fündig:

  • DGUV Regel 110-007 „Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen“, (bisher BGR/GUV-R 228)
  • Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI) der BGN: ASI 6.80 „Sicherheit Getränkeschankanlagen“ und ASI 6.84 „Hygiene Getränkeschankanlagen“ der BGN
  • www.bgn.de, Wissen Kompakt Getränkeschankanlagen
  • DIN 6650-6 „Getränkeschankanlagen – Anforderungen an Reinigung und Desinfektion“

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